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Wenn man als Fliesenhändler Texte plagiiert…


… oder wie ein Dortmunder Fliesenhändler glaubte, sich aus der Verantwortung (und dem Zahlen eines Schadenersatzes) stehlen zu können unter Einbeziehung eines Professors als angeblichem Verfasser

Vorbemerkung: Was ein Plagiat ist und dass man nicht plagiieren, also einen Text anderer Autoren „einfach so“ stehlen darf, weiß in der Bundesrepublik inzwischen jedes Kind. Da braucht man nur die Namen der Politiker zu Guttenberg und Koch-Mehrin zu nennen, denen die Doktortitel aberkannt worden sind.

Texte aus dem Internet werden plagiiert, „dass die Schwarte kracht“ und wenn ein Täter erwischt wird, dann kann er sich klugerweise mit dem bestohlenen Autor auf einen Schadenersatz einigen – oder er muss vor Gericht erscheinen, weil er wegen Verletzung des Urheberrechts verklagt wird.

Der Herausgeber von „fliesenhandel.de“, die pw-Internet Solutions GmbH, betreibt viele Portale mit tausenden Inhaltsseiten. Sie beschäftigt eine eigene Redaktion, die jährlich Kosten von 200.000 € verursacht. Die Texte der pw-Internet werden sozusagen massenweise gestohlen. Gelegentlich gehören auch Fliesenhändler dazu. Und nun lesen Sie bitte, welchen Popanz ein Dortmunder Fliesenhändler – nennen wir ihn hier Tumbmann – aufgebaut hat, um sich vor einer (in der Höhe eher geringen) Schadenersatzleistung für ein umfangreiches Textplagiat über „Die Geschichte der Fliesen“ und „Das Fliesenlexikon“ zu drücken. Beim Aufbau dieses Popanzes hat er sich der Hilfe eines Rechtsanwalts versichert, nennen wir ihn hier Kloppig. Und hier nun die Story in Kurzform:

pw-Internet per Brief vom 31. Mai 2010 an Fliesen Tumbmann:
Sie haben in Ihrer Website die als Anlage beigefügten Texte unerlaubt aus unserem Portal „fliesenhandel.de“ kopiert und in Ihre eigene Website eingebaut. Wir fordern Sie auf, 508 € Schadenersatz zu leisten.

Rechtsanwalt Kloppig am 14. Juni 2010 an pw-Internet:
Die Texte wurden von unserem Mandanten Tumbmann schon vor zehn Jahren selbst verfasst. Sie sind gar nicht der Urheber.

pw-Internet am 15. Juni 2010 an Rechtsanwalt Kloppig:
Wir können durch beiliegenden Ausdruck aus der unbeeinflussbaren US-Archivseite „waybackmachine“ nachweisen, dass unser Text bereits im November 2000 im Netz war. Wenn die Fa. Tumbmann schon vorher im Netz gewesen sein will, wir also abgeschrieben haben sollen, so weisen Sie bitte den Tag nach, an dem Ihr Mandant „seinen“ Text erstmals im Netz gehabt haben will.

Rechtsanwalt Kloppig am 8. Juni 2010:
Die Website unseres Mandanten existiert seit Mitte der 90er Jahre. Der frühere Provider kann nachweisen, dass „die Inhalte“ schon vor 1999 im Netz standen (Anmerkung: Anwaltsfloskel, der Nachweis wurde nie erbracht). Außerdem kann der Bruder unseres Mandanten, Herr Prof. Dr. Tumbmann, eidesstattlich versichern, dass er den Text verfasst hat. Wir fordern Sie auf zu erklären, keine weiteren Ansprüche an Herrn Tumbmann zu stellen. Für unser Einschalten haben Sie 272,87 € zu zahlen, eine Rechnung liegt bei.

pw-Internet am 9. Juli 2010 an Rechtsanwalt Kloppig:
Ihre Rechnung können Sie sich an den Hut stecken. Der von Ihnen als Zeuge benannte Prof. Dr. Jörg Tumbmann war Mitte der 90er Jahre, als er den Text verfasst haben soll, Student und damit beschäftigt, seine Doktorarbeit zu schreiben. Bisher ist kein Nachweis erbracht, wann er (oder sein Bruder) den Text vor uns ins Netz gestellt haben will. Herr Prof. Dr. Tumbmann beschäftigt sich an seiner Hochschule u.a. mit dem Informationsmanagement – möglicherweise (ironische Randbemerkung) hat er auch einen Lehrstuhl an der Fliesenakademie von Neustadt an der Knatter.

Rechtsanwalt Kloppig am 12. Juli 2010:
Die von Ihnen verwandte Polemik weisen wir zurück. Herr Prof. Dr. Tumbmann ist, wie wohl jeder, der ein Hochschulstudium absolviert hat, in der Lage, sich verschiedenster Informationsquellen zu bedienen (Anmerkung: wie sich zeigen wird, gab es nur eine „Informationsquelle“ – nämlich unseren Text) und aus den gesammelten Fakten einen Text zu entwickeln. Einer Klage sehen wir gelassen entgegen.

pw-Internet am 1. September 2010 an Rechtsanwalt Kloppig:
Durch weitere Recherche unter „archive.org“ können wir nachweisen, dass unsere Website „fliesenhandel.de“ mit den strittigen Texten von uns bereits am 29. Mai 1998 ins Netz gestellt wurde. Führen Sie bitte den Gegenbeweis, dass der Text, den angeblich zunächst Ihr Mandant selbst und dann später sein Bruder geschrieben haben will, schon vor dem 29. Mai 1998 im Netz war.

Rechtsanwalt Kloppig am 6. September 2010 an pw-Internet:
In einem Klageverfahren müssen Sie beweisen, wer in Ihrer Redaktion den Text verfasst haben will. Der Beweis wird Ihnen nicht gelingen. Es bleibt dabei, dass Herr Prof. Dr. Tumbmann den Text verfasst hat.

pw-Internet am 9. Mai 2011 an Rechtsanwalt Kloppig:
Inzwischen haben wir in unserer Altablage ein vierseitiges Schulungsinfo gefunden, das im Jahr 1992 gedruckt worden ist, wie aus dem mit eingedruckten Datum hervorgeht. Das Original-Druckerzeugnis liegt uns vor, eine Kopie erhalten Sie anbei. Das Schulungsinfo wurde von unserem Chefredakteur Lothar Schumacher für eine Baumarktgruppe verfasst, für die Herr Schumacher 25 Jahre lang Werbung gemacht hat. Damit ist bewiesen, dass nicht pw-Internet irgendwen geistig bestohlen hat, sondern Ihr Mandant und/oder sein Bruder, der Herr Professor. Wir setzen nun bis 29. Juni 2011 eine Frist zur Leistung des Schadenersatzes.

Anruf des Herrn Kloppig bei pw-Innendienstleiter Horsmann am 27. Juni 2011:
Kloppig: Mein Mandant möchte die Sache gütlich regeln. Sind Sie auch mit einer Zahlung von 250 € zufrieden? Horsmann: Ja, wenn Ihr Mandant unsere Texte unverzüglich aus seiner Website entfernt.

Schlussbemerkung: Die 250 € wurden binnen zwei Tagen überwiesen. Wir von pw-Internet haben einem hartnäckigen Plagiator einen Denkzettel verpasst. Denn der von Herrn Tumbmann dauernd eingeschaltete Rechtsanwalt Kloppig hat natürlich ein schönes Honorar einstreichen können. Hätte Herr Tumbmann gleich die geforderten 508 € gezahlt, hätte er erheblich Geld gespart. Und die Peinlichkeit und ein möglicher familiärer Zwist mit dem Herrn Professor wären ihm auch erspart geblieben.

Wenn der Herr Professor tatsächlich, wie von Rechtsanwalt Kloppig angekündigt, eine Eidesstattliche Versicherung abgeben hätte, wonach er Mitte der 90er Jahre den Text verfasst haben will, hätte er ein Strafverfahren wegen Falschaussage am Hals gehabt und seine akademische Karriere wäre beschädigt oder sogar im Eimer gewesen.

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