| Karl S.: Wie groß muß eine behindertengerechte Dusche sein? |
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Lieber Karl, die Größe der Dusche ist natürlich von der Art der Behinderung abhängig
und kann im Prinzip gar nicht groß genug sein. Oft muß der Behinderte auf einem Klappsitz, also sitzend duschen.
Folglich muß auch rechts oder links von dem Sitz Platz sein, damit zwei Helfer den Behinderten hingeleiten und
stützen können. 2 x 2 Meter wäre also sinnvoll.
Duschwannen können Stolperfallen sein, jedenfalls für einen Behinderten. Da kann es besser sein, eine Dusche
ohne Einstieg und ohne Wände zu installieren, rundum verfliest mit rutschfesten Fliesen und Bodenablauf. Haltegriffe
lieber zwei zu viel, als zwei zu wenig.
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